Zertifizierung
Was Teilnehmende nachweisen können
Jede Grundschulung wird protokolliert und in der Personalakte hinterlegt — mit Inhalt, Datum und Ergebnis. Für Träger ist so jederzeit nachvollziehbar, welchen Ausbildungsstand eine eingesetzte Kraft hat.
- Sachkunde nach § 34a GewO. Bestandene IHK-Prüfung als rechtliche Grundlage für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe.
- Erweitertes Führungszeugnis. Für die Arbeit mit jungen Menschen gesetzlich verlangt (§ 72a SGB VIII).
- Erste Hilfe. Aktueller Nachweis, der regelmäßig aufgefrischt wird.
- IDP-Teilnahmezertifikat. Bestätigt den Abschluss aller zwölf Ausbildungsmodule — Deeskalation, Gewaltfreie Kommunikation, Umgang mit Aggression, Nähe und Distanz, Schutzkonzept, Rechtssicheres Handeln, Eigen- und Fremdschutz, Dokumentation & Abläufe, Umgang mit psychischen Belastungen, Erste Hilfe, Brandschutz sowie Interkulturelle Handlungskompetenz — mit Gültigkeitsdauer und Auffrischungshinweis.
IDP
Teilnahmezertifikat
Krisenprävention & Deeskalation
ausgestellt vom Institut für Deeskalation und Prävention · REP Unternehmensgruppe · Erftstadt